Cannabis bei der Arbeit – Ist das überhaupt möglich?
Aktuell sind der Besitz und der Konsum von Cannabis nicht legal. Wirst Du beim Kiffen in der Öffentlichkeit erwischt, droht Dir ein Bußgeld. Auf der Arbeit unter bestimmten Umständen sogar eine fristlose Kündigung. Nun hat die neue Regierung eine Legalisierung von Cannabis angekündigt. Doch wie verhält es sich dann mit dem Kiffen während der Arbeitszeit? Kann einzelnen Berufsgruppen oder gar Personen das Kiffen am Arbeitsplatz verboten werden oder ist das gesetzlich nicht vereinbar mit einer Legalisierung?
Darf der Cannabis-Konsum zukünftig vom Chef untersagt werden?
In § 15 der DGUV ist der Konsum von Drogen, Alkohol und sonstigen Mitteln geregelt. Dieser Paragraf beschreibt, dass sich Versicherte nicht mit Substanzen berauschen dürfen, die eine Wohlgefährdung ihrer selbst oder anderer Personen nach sich ziehen könnte. Auch für den Arbeitgeber gibt es eine entsprechende Regelung: §7 DGUV. Hier steht, dass Unternehmer ihre Mitarbeiter nicht in einem Zustand beschäftigen können, der eine Gefährdung seiner Person oder anderer Personen nach sich ziehen könnte. Jemand, der mit schweren Maschinen arbeitet, dürfte demnach nicht kiffen, selbst wenn es legal wäre.
Diese Regelung widerspricht einer Legalisierung und wird wahrscheinlich angepasst werden müssen. Befürworter der Legalisierung sind sich jedoch ohnehin einig, dass die wenigsten auf ihrem Arbeitsplatz Cannabis konsumieren würden und eine entsprechende Regelung trotz Legalisierung unproblematisch wäre.
Rechtliche Probleme beim Kiffen am Arbeitsplatz
Egal, wie man es dreht, die oben erwähnten Gesetze müssten dennoch angepasst werden. Es ist juristisch einfach nicht zumutbar, wenn sich Gesetze widersprechen und genau das wäre hier der Fall. Wenn Arbeitnehmer während der Arbeitszeit nicht kiffen dürften, würden sie in ihren Rechten beschnitten werden. Es würden sicherlich Klagen folgen und die Gerichte würden unterschiedliche Rechtsprechungen vertreten – je nach Situation.
Auch die Kündigungsfrist könnte zum Problem werden, denn eigentlich darf das Arbeitsverhältnis beiderseits zum sofortigen Zeitpunkt und ohne Mahnung beendet werden, wenn das Vertrauensverhältnis zerstört wurde. Bei der momentanen Gesetzeslage wäre das der Fall, immerhin übt der Mitarbeiter eine illegale Tätigkeit aus und bricht damit das Vertrauensverhältnis. Sollte Kiffen jedoch legal werden, könnte von einem Vertrauensbruch keine Rede sein, da es keine Ordnungswidrigkeit oder gar Strafdelikt wäre.
All das könnte zu Problemen führen und genau deshalb muss eine Gesetzänderung her, bevor eine Legalisierung von Cannabis erfolgt. Denkbar wäre es, lediglich bestimmten Berufen den Konsum von Cannabis während der Arbeitszeit zu untersagen. Ob dies jedoch verfassungsrechtlich machbar ist, bleibt abzuwarten.
Fazit: Cannabis bei der Arbeit wird ein Streitpunkt bleiben Noch steckt die Legalisierung von Cannabis in Kinderschuhen und wir brauchen uns darum keine Gedanken zu machen. Sollte es trotz Legalisierung keine Gesetzesänderung geben, was wir stark bezweifeln, könnte der Konsum von Cannabis bei der Arbeit zu einem echten Konflikt heranwachsen. Auf der anderen Seite ist es jedoch ebenso wahrscheinlich, dass Konsumenten sich ihrer eingeschränkten Tüchtigkeit bewusst sind und allein aus Selbstschutz keine gefährlichen Arbeiten unter Einfluss von Cannabis vornehmen.